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Satzung

Satzung

Des Kegelvereins Kegliedia o4
 


§1: Die Würde des Kegels ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen und sie ist
Verpflichtung eines jeden Kegelbruders.

§1a
A: Gründung; B: Mitglieder; C: Vorstand

A: Der Verein Kegliedia wurde am im Jahre 2004 gegründet.
B: Die Kegelmitglieder sind in der Mitgliederliste aufgeführt.
C: Der Vorstand besteht aus: 1.Schriftführer, 1. Kassierer, 2. Schriftführer, 2. Kassierer,
 

Der Vorstand wird in offener Abstimmung mit 2/3 Mehrheit gewählt und wird alle 2 Jahre wiederholt.
Die Aufgaben des Schriftführers bestehen in der Überwachung der Einhaltung der in der Satzung
gemachten Auflagen, der Führung einer Abstimmung, der Protokollierung einer Beschlussfassung
und in Zusammenarbeit mit allen anderen Kegelbrüdern die Vorbereitung, der Verwertung des
eingebrachten Kegelvermögens - §5 -.
Ein gefertigtes Protokoll bedarf der Unterschrift des Schriftführers.
Der Kassierer hat das Kegelbuch zu führen, für die Begleichung der fälligen Beiträge.
 

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